Sichern Sie sich Ihren Kfw-zuschuss!
Seit Dezember 2015 können private Hauseigentümer oder Mieter einen KfW Zuschuss von bis zu 1.500,00 Euro für die Erneuerung von Wohn- oder Hauseingangstüren sowie von Fenstern beantragen oder Maßnahmen mit günstigen Krediten finanzieren.
Mit dem KfW-Programm "Altersgerecht Umbauen (159/455) werden Maßnahmen zum Einbruchsschutz gefördert. Da der Zuschuss-Topf für das Jahr 2017 bereits aufgebraucht ist, fördert die KfW Maßnahmen zum Einbruchschutz derzeit mit einem günstigen Kredit.
Über die Fördervorraussetzungen bzgl. den Widerstandsklassen sowie den DIN-Normen beraten wir Sie gerne ausführlich und erstellen Ihnen ein kostenloses und unverbindliches Angebot.
Alle weiteren Informationen zum KfW-Programm erhalten Sie direkt auf den Internetseiten der KfW über folgenden Button:
Mit dem KfW-Programm "Altersgerecht Umbauen (159/455) werden Maßnahmen zum Einbruchsschutz gefördert. Da der Zuschuss-Topf für das Jahr 2017 bereits aufgebraucht ist, fördert die KfW Maßnahmen zum Einbruchschutz derzeit mit einem günstigen Kredit.
Über die Fördervorraussetzungen bzgl. den Widerstandsklassen sowie den DIN-Normen beraten wir Sie gerne ausführlich und erstellen Ihnen ein kostenloses und unverbindliches Angebot.
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